| Transplantationsgesetz
- TPG Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen vom 05. November 1997 (BGBL. I S.2631) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt Organentnahme bei toten Organspendern 3. Abschnitt Organentnahme bei lebenden Organspendern 4. Abschnitt Entnahme, Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe 5. Abschnitt Meldungen, Datenschutz, Fristen, Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft 6. Abschnitt Verbotsvorschriften 7. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften 8. Abschnitt Schlussvorschriften Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 5. November 1997 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister für Gesundheit Horst Seehofer Der Bundesminister der Justiz Schmidt-Jortzig Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm |
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